Sitzung: 20.12.2004 Jugendhilfeausschuss
2.1 Förderung von Personalstellen auf der Grundlage des
Fachkräfteprogrammes des
Landes
Herr Schnöckel und Herr Döge zeigen ihre Befangenheit an und
verlassen den Beratungsraum.
Es sind nun 10 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.
Frau Landorff erläutert das neue
Programm zur Förderung von Fachkräften. Sie weist auf den neuen Antrag des VFB
hinsichtlich der Sozialarbeit an der Berufsbildenden Schule in Salzwedel hin
und macht deutlich, welche Aufgaben die Richtlinie hervorhebt. So auch diese.
Sie bittet Herrn Seemann, den von der Verwaltung aufgearbeiteten Antrag
vorzustellen.
Herr Seemann gibt Auszüge aus dem Antrag zur Kenntnis.
Frau Weise bittet um eine Begründung des Antrages durch
Herrn Lahmann.
Mehrheitlich wird zugestimmt, dass Herr Lahmann als
Schulleiter der BBS und Vorsitzender des VFB seinen Antrag persönlich vorträgt
und begründet, was dann erfolgt. Er schildert die Probleme an der BBS und zeigt
auf, welche Tätigkeiten und Projekte von der damaligen Stelleninhaberin des
Projektes „Schulsozialarbeit“ durchgeführt wurden.
Herr Sommerfeld vertritt die Auffassung, dass der Punkt
Drogenmissbrauch Arbeitsinhalt der
Polizei wäre.
Frau Scholz erwidert, dass es dann schon zu spät sei.
Frau Scholz plädiert für eine Schulsozialarbeit.
Frau Landorff gibt zu Protokoll, dass die vom Land
geforderten beruflichen Abschlüsse wie z.B. Diplom-Sozialpädagoge (FH oder
Universität) einzuhalten sind und der Jugendhilfeausschuss sich die Kontrolle
der Besetzung mit den entsprechenden Abschlüssen vorbehält.
Herr Sommerfeld weist auf den Zusammenhang bzw. auf mitunter
bestehende Diskrepanz von vorzuweisenden Hochschulabschlüssen und menschlicher
Eignung für diese Tätigkeiten hin.
Der Antrag von Frau Clasen, auch den Vertreter von „Aktion Musik“ anzuhören, wird knapp
abgelehnt.
Abgelehnt:
Anzahl der Stimmen „ja“ 003
Anzahl
der Stimmen „nein“ 003
Enthaltungen 001
Befangen 000
Her Schmauch bemerkt, dass wegen der einseitigen Anhörung
des VFB eine Unwucht bestehen würde.
Auf Anfrage von Herrn Dr. Bender erklärt Herr Seemann, dass
die beantragte Förderung von „Aktion Musik“ keine Erweiterung ist, sondern die
Absicherung der Stelle des Projektleiters
betrifft, der erforderliche Qualifikation besitzt. Er weist
darauf hin, dass sich aber eine andere Lösung dazu abzeichnet.
Herr Seemann sagt, dass der Projektleiter Herr Herker ist,
der über eine Ausbildung als Sozialarbeiter verfügt.
Es erfolgen mehrere Beiträge zu den erforderlichen
Qualifikationen und den Berufsbezeichnungen (Titel), wozu Herr Vogler fordert, nun die Titeldiskussion zu beenden.
Frau Landorff weist darauf hin, dass sich bei gleicher
Eingruppierung erhebliche Unterschiede im Mittelansatz der Vergütung ergeben.
Herr Seemann erklärt, dass die angegebenen Vergütungsgruppen
jene nach BAT-O sind und nur als Vergleich dastünden. Es gäbe die
tarifgebundene Bezahlung aber bei vielen freien Trägern die Bezahlung nach
Haustarifen, die schon erheblich abweichen können. Hinzu käme der individuelle
Zuschnitt des Arbeitnehmers (Alter, Familienstand usw.). Die Angabe des
Jahresentgeltes beim VFB beruht auf einer
Annahme der Verwaltung, da hierzu im Antrag keine Angaben gemacht
wurden.
Auf Anfrage von Herrn Schmauch erwidert Herr Lahmann, dass
die Stelle bundesweit ausgeschrieben werden würde.
Herr Vogler (Vorsitzender des Unterausschusses) schlägt vor,
nunmehr sich den erarbeiteten Varianten zuzuwenden und betont, dass es sich die
Mitglieder des Unterausschusses nicht leicht gemacht und aus der Vielzahl der
Möglichkeiten vier Varianten favorisiert hätten. Trotzdem sei kein
Entscheidungsvorschlag für eine Variante daraus entstanden.
Frau Landorff bittet Herrn Seemann, die Varianten
darzustellen und zu erläutern, und gibt bekannt, dass der Haushaltsansatz von
„Aktion Musik“ für 2005 mit 10.000 € aus der bisherigen Haushaltsstelle des
Feststellenprogramms auf 32.000 € aufgestockt werden kann. Herr Seemann
bestätigt, dass damit die Stelle des Projektleiters wie in diesem Jahr mit 75 %
gesichert sei.
Herr Seemann stellt nun die Varianten anhand der
vorliegenden Sitzungsunterlagen dar und unterstützt diese mit dem Schaubild, so
dass für jeden die personelle Auswirkung der einzelnen Variante sichtbar wird.
Außerdem kann Frau Peissig die einzelne Variante und die gewünschten Veränderungen mit dem Baemer aktuell darstellen.
Zur Variante a wird mehrheitlich der Antrag von Frau
Landorff zur Erhöhung des Mittelansatzes für den VFB abgelehnt, ansonsten soll
sie weiter verwendet werden.
Zur Variante b wird vorgeschlagen, die zurzeit nicht
verwendeten Landesmittel aufzuteilen. Frau Landorff beantragt die Erhöhung des
Mitteleinsatzes für den VFB auf 25.777,78 €. Dem Antrag wird mehrheitlich
zugestimmt und die Summe eingearbeitet.
Die veränderte Variante b wird zur Weiterverwendung
mehrheitlich angenommen .
Die Variante c wird ebenfalls zur Weiterverwendung
mehrheitlich angenommen.
Zur Variante d erläutert Herr Seemann, dass damit ca. 20.000
€ freigesetzt werden können, die dem SFZ „Am Hafen“ zugewiesen werden könnten.
Diese Variante d wird zur Weiterverwendung knapp
mehrheitlich angenommen.
Aus der Variante d wird mit einer Veränderung abgestimmt, in
dem die eine Stelle in Gardelegen geteilt und dem JFZ sowie dem VHS je eine
halbe Stelle zugeordnet wird. Diese Variante d wird zur Weiterverwendung
mehrheitlich angenommen.
Frau Scholz beantragt ebenso mit der Variante b zu
verfahren. Dem Antrag wird mehrheitlich zugestimmt.
Frau Landorff schlägt zur endgültigen Abstimmung über die vorliegenden
4 Varianten vor, dass jeder nur eine Stimme hat und sich damit für 1 Variante
entscheiden kann.
Herr Seemann meint, dass mit den neuen Varianten b2 und d2
insgesamt 6 Varianten zur Abstimmung stehen. Es wird der Auffassung gefolgt,
dass mit der Weiterentwicklung der Varianten die ursprüngliche Fassung nicht
mehr existiert und deshalb nur 4 zur Abstimmung stehen.
Die Varianten a, b, c und d
werden zur Abstimmung gebracht und erhalten folgendes
Abstimmungsergebnis:
Variante a: Anzahl der Stimmen „ja“ :
1
Anzahl der Stimmen „nein“: 0
Enthaltungen: 0
Variante b: Anzahl der Stimmen „ja“ :
8
Anzahl der Stimmen „nein“: 0
Enthaltungen: 0
Variante c: Anzahl der Stimmen „ja“ :
0
Anzahl der Stimmen „nein“: 0
Enthaltungen: 0
Variante d: Anzahl der Stimmen „ja“ :
0
Anzahl der Stimmen „nein“: 0
Enthaltungen: 0
Die Variante b
erhält damit die höchstmögliche Anzahl der Stimmen.
Damit hat der JHA beschlossen, dass die Fachkräfte
entsprechend der Variante b einzusetzen und zu fördern sind.