2.1 Förderung von Personalstellen auf der Grundlage des Fachkräfteprogrammes des

      Landes

 

 

Herr Schnöckel und Herr Döge zeigen ihre Befangenheit an und verlassen den Beratungsraum.

 

 Es sind nun 10 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.

 

Frau Landorff erläutert das neue Programm zur Förderung von Fachkräften. Sie weist auf den neuen Antrag des VFB hinsichtlich der Sozialarbeit an der Berufsbildenden Schule in Salzwedel hin und macht deutlich, welche Aufgaben die Richtlinie hervorhebt. So auch diese. Sie bittet Herrn Seemann, den von der Verwaltung aufgearbeiteten Antrag vorzustellen.                                                                                                            

Herr Seemann gibt Auszüge aus dem Antrag zur Kenntnis.

 

Frau Weise bittet um eine Begründung des Antrages durch Herrn Lahmann.

 

Mehrheitlich wird zugestimmt, dass Herr Lahmann als Schulleiter der BBS und Vorsitzender des VFB seinen Antrag persönlich vorträgt und begründet, was dann erfolgt. Er schildert die Probleme an der BBS und zeigt auf, welche Tätigkeiten und Projekte von der damaligen Stelleninhaberin des Projektes „Schulsozialarbeit“ durchgeführt wurden.

 

Herr Sommerfeld vertritt die Auffassung, dass der Punkt Drogenmissbrauch  Arbeitsinhalt der Polizei wäre.

 

Frau Scholz erwidert, dass es dann schon zu spät sei.

 

Frau Scholz plädiert für eine Schulsozialarbeit.

 

Frau Landorff gibt zu Protokoll, dass die vom Land geforderten beruflichen Abschlüsse wie z.B. Diplom-Sozialpädagoge (FH oder Universität) einzuhalten sind und der Jugendhilfeausschuss sich die Kontrolle der Besetzung mit den entsprechenden Abschlüssen vorbehält.

 

Herr Sommerfeld weist auf den Zusammenhang bzw. auf mitunter bestehende Diskrepanz von vorzuweisenden Hochschulabschlüssen und menschlicher Eignung für diese Tätigkeiten hin.

 

Der Antrag von Frau Clasen, auch den Vertreter von  „Aktion Musik“ anzuhören, wird knapp abgelehnt.

 

 

Abgelehnt:       

                                     Anzahl der Stimmen „ja“                         003

                        Anzahl der Stimmen „nein“                        003

                        Enthaltungen                                                001

                                        Befangen                                           000

 

Her Schmauch bemerkt, dass wegen der einseitigen Anhörung des VFB eine Unwucht bestehen würde.

 

 

Auf Anfrage von Herrn Dr. Bender erklärt Herr Seemann, dass die beantragte Förderung von „Aktion Musik“ keine Erweiterung ist, sondern die Absicherung der Stelle des Projektleiters

betrifft, der erforderliche Qualifikation besitzt. Er weist darauf hin, dass sich aber eine andere Lösung dazu abzeichnet.

 

Herr Seemann sagt, dass der Projektleiter Herr Herker ist, der über eine Ausbildung als Sozialarbeiter verfügt.

 

Es erfolgen mehrere Beiträge zu den erforderlichen Qualifikationen und den Berufsbezeichnungen (Titel),  wozu Herr Vogler fordert, nun die Titeldiskussion zu beenden.

 

Frau Landorff weist darauf hin, dass sich bei gleicher Eingruppierung erhebliche Unterschiede im Mittelansatz der Vergütung ergeben.

 

Herr Seemann erklärt, dass die angegebenen Vergütungsgruppen jene nach BAT-O sind und nur als Vergleich dastünden. Es gäbe die tarifgebundene Bezahlung aber bei vielen freien Trägern die Bezahlung nach Haustarifen, die schon erheblich abweichen können. Hinzu käme der individuelle Zuschnitt des Arbeitnehmers (Alter, Familienstand usw.). Die Angabe des Jahresentgeltes beim VFB beruht auf einer  Annahme der Verwaltung, da hierzu im Antrag keine Angaben gemacht wurden.

 

Auf Anfrage von Herrn Schmauch erwidert Herr Lahmann, dass die Stelle bundesweit ausgeschrieben werden würde.

Herr Vogler (Vorsitzender des Unterausschusses) schlägt vor, nunmehr sich den erarbeiteten Varianten zuzuwenden und betont, dass es sich die Mitglieder des Unterausschusses nicht leicht gemacht und aus der Vielzahl der Möglichkeiten vier Varianten favorisiert hätten. Trotzdem sei kein Entscheidungsvorschlag für eine Variante daraus entstanden.

 

Frau Landorff bittet Herrn Seemann, die Varianten darzustellen und zu erläutern, und gibt bekannt, dass der Haushaltsansatz von „Aktion Musik“ für 2005 mit 10.000 € aus der bisherigen Haushaltsstelle des Feststellenprogramms auf 32.000 € aufgestockt werden kann. Herr Seemann bestätigt, dass damit die Stelle des Projektleiters wie in diesem Jahr mit 75 % gesichert sei.

 

Herr Seemann stellt nun die Varianten anhand der vorliegenden Sitzungsunterlagen dar und unterstützt diese mit dem Schaubild, so dass für jeden die personelle Auswirkung der einzelnen Variante sichtbar wird. Außerdem kann Frau Peissig die einzelne Variante und die gewünschten  Veränderungen mit dem Baemer aktuell darstellen.

 

Zur Variante a wird mehrheitlich der Antrag von Frau Landorff zur Erhöhung des Mittelansatzes für den VFB abgelehnt, ansonsten soll sie weiter verwendet werden.

 

Zur Variante b wird vorgeschlagen, die zurzeit nicht verwendeten Landesmittel aufzuteilen. Frau Landorff beantragt die Erhöhung des Mitteleinsatzes für den VFB auf 25.777,78 €. Dem Antrag wird mehrheitlich zugestimmt und die Summe eingearbeitet.

Die veränderte Variante b wird zur Weiterverwendung mehrheitlich angenommen .   

 

Die Variante c wird ebenfalls zur Weiterverwendung mehrheitlich angenommen.

 

Zur Variante d erläutert Herr Seemann, dass damit ca. 20.000 € freigesetzt werden können, die dem SFZ „Am Hafen“ zugewiesen werden könnten.

Diese Variante d wird zur Weiterverwendung knapp mehrheitlich angenommen.

 

 

 

Aus der Variante d wird mit einer Veränderung abgestimmt, in dem die eine Stelle in Gardelegen geteilt und dem JFZ sowie dem VHS je eine halbe Stelle zugeordnet wird. Diese Variante d wird zur Weiterverwendung mehrheitlich angenommen.

 

Frau Scholz beantragt ebenso mit der Variante b zu verfahren. Dem Antrag wird mehrheitlich zugestimmt.

 

Frau Landorff schlägt zur endgültigen Abstimmung über die vorliegenden 4 Varianten vor, dass jeder nur eine Stimme hat und sich damit für 1 Variante entscheiden kann.

 

Herr Seemann meint, dass mit den neuen Varianten b2 und d2 insgesamt 6 Varianten zur Abstimmung stehen. Es wird der Auffassung gefolgt, dass mit der Weiterentwicklung der Varianten die ursprüngliche Fassung nicht mehr existiert und deshalb nur 4 zur Abstimmung stehen.

 

Die Varianten a, b, c und d  werden zur Abstimmung gebracht und erhalten folgendes Abstimmungsergebnis:

 

Variante a:      Anzahl der Stimmen „ja“ :           1

                                   Anzahl der Stimmen „nein“:                        0

                                                                 Enthaltungen:             0

 

Variante b:      Anzahl der Stimmen „ja“ :           8

                                   Anzahl der Stimmen „nein“:                        0

                                                                 Enthaltungen:             0

 

Variante c:      Anzahl der Stimmen „ja“ :           0

                                   Anzahl der Stimmen „nein“:                        0

                                                                 Enthaltungen:             0

 

Variante d:      Anzahl der Stimmen „ja“ :           0

                                   Anzahl der Stimmen „nein“:                        0

                                                                 Enthaltungen:             0

 

Die Variante b  erhält damit die höchstmögliche Anzahl der Stimmen.

Damit hat der JHA beschlossen, dass die Fachkräfte entsprechend der Variante b einzusetzen und zu fördern sind.