Sitzung: 06.07.2009 Kreistag Altmarkkreis Salzwedel
Entsprechend § 32 LKO können Mitglieder des Kreistages, die derselben Partei, politischen Vereinigung oder politischen Gruppierung angehören, sich zu einer Fraktion zusammenschließen. Eine Fraktion kann auch aus Mitgliedern mehrerer Parteien, politischer Vereinigungen oder politischer Gruppierungen gebildet werden. Zu beachten ist dabei die neue Regelung des zweiten Gesetzes zur Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechts. Danach ist der § 32 der LKO dahingehend geändert worden, dass eine Fraktion aus nunmehr 3 Mitgliedern des Kreistages bestehen muss.
Nach § 17 der Geschäftsorgung für den Kreistag des Altmarkkreises Salzwedel hat jede Fraktion einen Vorsitzenden. Diese teilen dem Vorsitzenden und dem Landrat die Bildung und namentliche Zusammensetzung der Fraktion sowie spätere Veränderungen schriftlich mit.
Die Parteien haben ihre
Fraktionsbildung mitgeteilt.
Fraktion Mitglieder
CDU 16
SPD 10
DIE LINKE 8
FDP 5
Grüne/Freie Liste 3
Von den Fraktionen wurden
nachfolgende Vorsitzende und Stellvertreter benannt:
Fraktion Vorsitzender Stellvertreter
CDU Herr Stadelmann Herr Mann, Herr Pawelski
SPD Herr Barth Herr N.Hundt, Herr Dr. Becker
DIE LINKE Frau Gruner Frau Scholz
FDP Herr Franke Herr Wienecke
Grüne/Freie Liste Herr Rossau Frau Feisel
Auf Nachfrage von Herrn N. Hundt zur Geschäftsordnung § 17, dass mindestens 2 Kreistagsmitglieder sich zu einer Fraktion zusammenschließen können und nunmehr von 3 die Rede ist, erläutert Herr Ziche, dass höherrangiges Recht niederes Recht bricht. Insofern ist die Geschäftsordnung mit der Änderung des Kommunalrechtsänderungsgesetzes geändert. Bei der Behandlung des Antrages der FDP-Fraktion zur Änderung der Geschäftsordnung wird dieses ebenfalls eingearbeitet und dem Kreistag im September vorgelegt.