Entsprechend § 32 LKO können Mitglieder des Kreistages, die derselben Partei, politischen Vereinigung oder politischen Gruppierung angehören, sich zu einer Fraktion zusammenschließen. Eine Fraktion kann auch aus Mitgliedern mehrerer Parteien, politischer Vereinigungen oder politischer Gruppierungen gebildet werden. Zu beachten ist dabei die neue Regelung des zweiten Gesetzes zur Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechts. Danach ist der § 32 der LKO dahingehend geändert worden, dass eine Fraktion aus nunmehr 3 Mitgliedern des Kreistages bestehen muss.

 

 

Nach § 17 der Geschäftsorgung für den Kreistag des Altmarkkreises Salzwedel hat jede Fraktion einen Vorsitzenden. Diese teilen dem Vorsitzenden und dem Landrat die Bildung und namentliche Zusammensetzung der Fraktion sowie spätere Veränderungen schriftlich mit.

 

Die Parteien haben ihre Fraktionsbildung mitgeteilt.

 

Fraktion                                   Mitglieder

 

CDU                                        16

SPD                                         10

DIE LINKE                               8

FDP                                           5

Grüne/Freie Liste                   3

 

 

Von den Fraktionen wurden nachfolgende Vorsitzende und Stellvertreter benannt:

 

Fraktion                       Vorsitzender                Stellvertreter

 

CDU                            Herr Stadelmann            Herr Mann, Herr Pawelski

 

SPD                             Herr Barth                Herr N.Hundt, Herr Dr. Becker

 

DIE LINKE                 Frau Gruner              Frau Scholz

 

FDP                             Herr Franke             Herr Wienecke

 

Grüne/Freie Liste     Herr Rossau             Frau Feisel

 

 

Auf Nachfrage von Herrn N. Hundt zur Geschäftsordnung § 17, dass mindestens 2 Kreistagsmitglieder sich zu einer Fraktion zusammenschließen können und nunmehr von 3 die Rede ist, erläutert Herr Ziche, dass höherrangiges Recht niederes Recht bricht. Insofern ist die Geschäftsordnung mit der Änderung des Kommunalrechtsänderungsgesetzes geändert. Bei der Behandlung des Antrages der FDP-Fraktion zur Änderung der Geschäftsordnung wird dieses ebenfalls eingearbeitet und dem Kreistag im September vorgelegt.