Entsprechend der §§ 40 (2) und 31 (1) der Landkreisordnung verpflichtet der Vorsitzende des Kreistages, Herr Schmauch, das an Jahren älteste Mitglied des Kreistages des Altmarkkreises Salzwedel, Frau Frigga Conrad.

 

Frau Conrad wird verpflichtet, ihre Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen und ihr Ehrenamt nach dem Gesetz und nach ihrer freien, dem Gemeinwohl verpflichteten Überzeugung auszuüben. Sie ist an Aufträge und Weisungen nicht gebunden.

 

Frau Conrad wird ebenfalls aktenkundig auf die §§ 30 und 31 GO LSA hingewiesen, wonach sie insbesondere die Amtsverschwiegenheit, die Treuepflicht und das Mitwirkungsverbot bei der Ausübung ihres Ehrenamtes zu beachten hat.

 

Herr Schmauch verpflichtet Frau Conrad per Handschlag.

 

Gleichfalls bestätigt Frau Conrad die Pflichtenbelehrung durch ihre Unterschrift auf der in Umlauf gegebenen Liste zur Pflichtenbelehrung.