Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 34, Nein: 0, Enthaltungen: 4, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreistag beschließt:

 

Die Einwendung des Landrates gegen die Wahl im Wahlbezirk 017 (Salzwedel, Mahlsdorf) ist begründet. Die der begründeten Einwendung zu Grunde liegenden Tatbestände sind so schwerwiegend, dass bei einwandfreier Durchführung der Wahl im Wahlbezirk 017 ein wesentlich anderes Wahlergebnis zu Stande gekommen oder festgestellt worden wäre. Dabei wird die Wahl zum Kreistag des Altmarkkreises Salzwedel im Wahlbezirk 017 (Hansestadt Salzwedel, Mahlsdorf) für ungültig erklärt.

 

Im Übrigen ist die Kreistagswahl gültig.

 

 


Herr Schmauch führt aus, dass zu der vorliegenden Beschlussvorlage nähere Erläuterungen nachgereicht wurden. Der Antrag der Fraktion Grüne/Freie Liste wurde zurückgezogen. Herr Schmauch übergibt Herrn Ziche als Kreiswahlleiter das Wort.

 

Der Landrat informiert, dass es in einem Wahlbereich des Kreistages zu Unregelmäßigkeiten bei der Auszählung eines Wahlergebnisses gekommen ist. Dieses betrifft den Wahlbezirk Mahlsdorf. Aufgrund der Teilung der Stadt Salzwedel in zwei Wahlbereiche hat die Verwaltung der Stadt über zwei unterschiedliche Stimmzettel verfügt und dem Wahlvorstand beide Stimmzettel ausgereicht. Das ist zu Beginn der Wahlhandlung nicht aufgedeckt worden. Insofern wurden zwei unterschiedliche Stimmzettel auch an die Wähler ausgereicht. Erst bei der Auszählung des Wahlergebnisses kam es zur Feststellung, dass die übergroße Zahl der Stimmzettel falsche waren. Der Wahlvorstand hat richtig entschieden, diese Stimmzettel für ungültig zu erklären. Aufgrund dessen wurde eine rechtliche Prüfung vorgenommen. Gemeinsam mit dem Landeswahlleiter wurde vom Tenor so entschieden, dass der Landrat als Kreiswahlleiter den Einspruch führt, weil der Kreiswahlausschuss darüber so nicht entscheiden kann. Er hat rein formal die entsprechenden Ergebnisse zur Kenntnis zu nehmen. Es ist so abgestimmt, dass dem Vorschlag gefolgt wurde, im Wahlbezirk Mahlsdorf zur Bundestagswahl am 27.09.2009 die Kreistagswahl zu wiederholen. Damit ist dem Wahlrecht genüge getan.

 

Herr Franke beantragt, dass das Abstimmungsergebnis der FDP-Fraktion ausgewiesen wird.


Abstimmungsergebnis:

 

 

Anwesende:

38

Ja-Stimmen:

34

Nein-Stimmen:

  0

Enthaltungen:

  4       FDP-Fraktion

Befangen:

  0