Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Herr N. Hundt begründet die Notwendigkeit der Überarbeitung des beschlossenen Konsolidierungskonzeptes des Altmarkkreises Salzwedel. In diesem Zusammenhang verweist er auf die Haushaltsverfügung vom 15. Januar 2009 durch das Landesverwaltungsamt zur Haushaltssatzung und zum Haushaltskonsolidierungskonzept 2009 sowie auf den Widerspruch gegen Ziffer 3 o. g. Verfügung durch den Altmarkkreis Salzwedel. Beide Schriftstücke liegen den Mitgliedern des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zur Kenntnis vor.

 

Das mit dem Haushaltsplan 2009 beschlossene Konsolidierungskonzept genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Es zeigt nicht auf, zu welchem Zeitpunkt der Altmarkkreis Salzwedel einen ausgeglichenen Ergebnishaushalt unter Abdeckung der prognostizierten Jahresfehlbeträge wieder erreichen könnte. Seitens der Kommunalaufsicht wurde angeordnet das Haushaltskonsolidierungskonzept zu konkretisieren und zu ergänzen, um spätestens im Jahr 2013 einen Haushaltsausgleich unter Abdeckung sämtlicher prognostizierter Jahresfehlbeträge zu erreichen. Durch den Landrat ist bis zur Erfüllung der Anordnung eine Haushaltssperre zu verfügen.

 

Der Landrat, Herr M. Ziche, ergänzt dazu, dass sich der Landkreis seit dem Haushaltsjahr 2005 in der Haushaltskonsolidierung befindet. Der Ergebnisplan für das Haushaltsjahr 2009 weist einen Fehlbedarf in Höhe von 2.177.657 € aus. Die Haushaltssatzung für das Jahr 2009 steht mit dem Grundsatz des Haushaltsausgleichs nicht im Einklang und entspricht somit nicht den gesetzlichen Anforderungen. Seit dem Haushaltsjahr 2005 weist der Landkreis planmäßig Fehlbedarfe aus, mit dem Jahresergebnis der entsprechenden Haushaltsjahre wurde jedoch stets ein ausgeglichener Haushalt erreicht.

Eine Überarbeitung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes ist insofern erforderlich, da der Haushaltsausgleich 2013 nicht nachgewiesen wurde. Die Verfügung einer vorläufigen Haushaltssperre sei unangemessen. Aus diesem Grund wurde beim Landesverwaltungsamt Widerspruch eingelegt. Zwischenzeitlich erfolgte eine 2. Anhörung zum Konsolidierungskonzept. Der Haushaltsausgleich wurde inzwischen 2013 nachgewiesen.

 

Der Kämmerer, Herr M. Baumann, weist darauf hin, dass die Fehlbedarfe hauptsächlich den kalkulatorischen Kosten geschuldet sind.

Er führt weiter aus, dass die Kommunalaufsicht eine Untersetzung der dargestellten Konsolidierungsmaßnahmen fordert. Pauschale Absenkungen um 2 %, z. B. bei den Personalkosten, würden keine Plausibilität der Konsolidierung erkennen lassen. Zwischenzeitlich wurde das Konsolidierungskonzept überarbeitet, Maßnahmen hinzugefügt bzw. eingehender erläutert. Das vorher per Fax versandte Konsolidierungskonzept an das Landesverwaltungsamt findet nach dem heutigen Arbeitsstand noch immer keine Zustimmung.

Im weiteren Verlauf der Beratung werden alle 15 Maßnahmen erläutert und diskutiert.

 

Herr H.-J. Krause macht darauf aufmerksam, dass trotz Personalabbau eine zukunftsfähige Personalstruktur entstehen sollte, die die Leistungsfähigkeit  der Verwaltung auf Dauer sichert. Ob das mit einem grundsätzlichen Einstellungsstopp gewährleistet werden kann, wird von ihm bezweifelt. Überlegungen, zusammen mit der Arbeitsagentur ein „Zentrum für Arbeit und Grundsicherung“ zu schaffen, bewertet er als positiv.

 

Herr N. Hundt bringt zum Ausdruck, dass die Abgabe von bestimmten Aufgaben und Strukturen ein wesentlicher Bestandteil der Konsolidierung ist. Hier sollte aber langfristig geprüft werden, ob eine Personalauslagerung auch zu den entsprechenden Einsparungen führt. Andererseits führt die Konzentration bestimmter Aufgabenbereiche zu einer höheren Qualität der Arbeit. Befürwortend erwähnt er die Bildung eines Liegenschaftsmanagements innerhalb der Verwaltung. Durch die Konzentration der Aufgabenverteilung, speziell im Bereich Schulen, ist eine optimale Objektbetreuung gewährleistet. Positive Effekte wurden bereits im vergangenen Jahr erreicht.

 

Herr M. Mann bemerkt, dass die Erhöhung der Kreisumlage schmerzhaft für die Kommunen ist, zumal heute noch nicht absehbar ist, welche Auswirkungen die Wirtschaftskrise auf die Entwicklung der Gewerbesteuern haben wird. Da der Landkreis mit seinem Umlagesatz von 44,05 % der Umlagegrundlagen deutlich unter dem Landesdurchschnitt liegt, ist die Erhöhung des Kreisumlagesatzes 2010 sowie 2013 moderat. Kritisch äußert er sich über die Verfügung des Landesverwaltungsamtes. Eine Haushaltssperre blockiert die Arbeit der Verwaltung. Die Überarbeitung des Konsolidierungskonzeptes erfordert zusätzlichen Arbeitsaufwand. Vom Landesverwaltungsamt sollte man sich nicht alles bieten lassen.

 

Herr H.-J. Krause ergänzt, dass er derzeitig keinen Handlungsbedarf sieht, eine derartige Verfügung zu erteilen.

 

Herr. E. Sommerfeld macht darauf aufmerksam, dass die Kürzung des Unterhaltungsaufwandes nicht zu Lasten der Kreisstraßen führen sollte. Eine Abstufung von Kreisstraßen zu Lasten der Gemeinden wäre ebenfalls bedenklich.

 

Herr N. Hundt schlägt vor, in Maßnahme 10 das Wort „Kürzung“ durch „Optimierung“ auszutauschen und den letzten Satz des 1. Abschnittes zu streichen.

 

Erklärend ergänzt Herr M. Ziche, dass z. B. die Norm für den Ausbau der Straßen von 6,50 m auf 5,50 m zurückgefahren werden könnte. Auch eine 5,50 m breite Straße kann gefördert werden und würde langfristig den Unterhaltungsaufwand minimieren.

 

Herr H. Wienecke bewertet positiv, dass der Landkreis ohne Neuverschuldung auskommt. Es ist zu erkennen, dass der Landkreis bestrebt ist, diese Krise zu meistern. Konsolidierungsmaßnahmen sind langfristig zu planen und abzurechnen. Das Konzept sollte in dieser Form auf den Weg gebracht werden.


Abstimmungsergebnis:

 

 

Anwesende:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

Befangen:

0