Herr Norbert Hundt erbittet Auskunft über den Standpunkt der Verwaltung zu einem Problem, welches in der letzten Woche in der Volksstimme dargestellt wurde. Hier ging es um die Bezahlung der Kosten für Notarzt-Einsätze. Fälle, bei denen der Patient beim Eintreffen des Notarztes bereits verstorben ist. Im geschilderten Fall hat die Krankenkasse die Kosten nicht übernommen. Herr Hundt fragt, ob es solche Fälle auch im Altmarkkreis Salzwedel gibt?

 

Der Leiter des Dezernates I, Herr Thiele, beantwortet die Anfrage. Er merkt an, dass es ähnliche Fälle auch im Landkreis gibt. Durchschnittlich ein Fall im Jahr. Außer die AOK, die die Zahlung in solchen Fällen verweigert, gibt es bei den anderen Krankenkassen keine bzw. wenige Probleme. Einige Kassen zahlen aus Kulanzgründen. Bislang ist der Altmarkkreis Salzwedel für die Kosten aufgekommen, für die keine Zahlung der Krankenkasse erfolgte. Der Landkreis ist der Auffassung, dass die Krankenkassen in solchen Fällen zur Zahlung verpflichtet sind. Der Klageweg gegen die AOK sei noch nicht beschritten worden. Nach dem neuen Rettungsdienstgesetz ist ab 01.01.07 eine Schiedsstelle beim Land einzurichten. Das ist noch nicht vollzogen. Sobald die Schiedsstelle funktionsfähig ist, werden diese Fälle der Schiedsstelle zur Entscheidung übergeben.