Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Den Mitgliedern des Ausschusses liegt eine Übersicht zu 14 eingereichten Anträgen auf Kulturförderung vor. Bei den Vorschlägen orientierte sich die Verwaltung an der aktuellen Kulturförderrichtlinie des Altmarkkreises Salzwedel.

 

Herr Borchert bittet die Ausschussmitglieder, ihre Fragen und Anmerkungen vorzutragen.

 

Frau Westing fragt bezüglich des Antrages der Stadt Salzwedel für den Ortsteil Riebau, ob die Antragstellung durch eine Stadt nicht ausgeschlossen sei.

Herr Dr. Hofmann antwortet, dass dies durch die Förderrichtlinie nicht ausgeschlossen würde. Auch Städte und Gemeinden könnten Mittel zur Unterstützung kultureller Projekte beantragen, jedoch nicht für Stadtfeste und ähnlichen Veranstaltungen mit überwiegend geselligem Charakter.

Frau Kleinau ergänzt, dass die empfohlenen Mittel für Riebau unter der beantragten Summe lägen. Nicht alle Ausgaben seien förderfähig.

Herr Benecke fragt bezüglich des Antrages der Stakenberger Waldkäuze zur Anschaffung von Instrumenten, ob sich der Ausschuss nicht darauf verständigt hätte, dass Investitionen nicht mehr unterstützt werden sollten.

Herr Dr. Hofmann erläutert, dass im Zuge der Überarbeitung der Förderrichtlinie darüber diskutiert wurde. Die Finanzierung etwa von Vereinskleidung sei nach aktueller Richtlinie nicht möglich, die Unterstützung der Anschaffung von Instrumenten sowie andere Investitionen jedoch schon.

 

 

Nachdem es keine weiteren Rückfragen gibt, stellt Herr Borchert den Antrag, die Fördergelder wie vorgeschlagen dem Landrat zur Vergabe zu empfehlen. Der Vorschlag wird einstimmig angenommen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesende:

5

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

Befangen:

0