Frau Peissig macht anhand eines erstellten Handzettels Ausführungen zu den gesetzlichen Vorgaben des § 35a SGB VIII und gibt Erläuterungen zum Ablauf des Verfahrens im Jugendamt. Anhand eines Auszuges aus dem Verwaltungsbericht ist ersichtlich, dass die Inklusion keine Auswirkungen auf die Fallzahlen hat.