Beschluss:

 


Frau Lingstädt informiert über die nachträgliche Baugenehmigung vom 24.01.2014 an die Bio Power GmbH für die abweichende Bauausführung von Anlagenanteilen der Biogasanlage Binde – II. Bauabschnitt.

 

Am 28.08.2013 erfolgte durch das Landesverwaltungsamt aufgrund des Inkrafttretens des Gesetzes zur Änderung der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt und der Regelung der Zuständigkeiten für die Marktüberwachung die Aktenübergabe zum 01.09.2013. Durch das Landesverwaltungsamt wurde der Bearbeitungsstand zum 01.09.2013 mit

90 % ausgewiesen.

Der Präsident des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt verweist in seinem Antwort-schreiben an den Landrat vom 22.10.2013 als Reaktion eines Schreibens des Landrates vom 20.09.2013 an den Präsidenten auf die Änderung der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt und auf die nun bestehende Zuständigkeit der unteren Bauaufsicht.

 

Der Einheitsgemeinde Stadt Arendsee wurden am 07.11.2013 die vollständigen Bau-antragsunterlagen mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 06.12.2013 übergeben.

 

Am 11.12.2013 wurde der Entwurf der beabsichtigten Baugenehmigung im Rahmen der Anhörung an den Bauherrn und die Einheitsgemeinde Stadt Arendsee mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 18.12.2013 übergeben, die daraufhin um Fristverlängerung zur Abgabe der Stellungnahme bis zum 10.01.2014 bat.

 

Die Baugenehmigung wurde mit Ersetzen des gemeindlichen Einvernehmens am 24.01.2014 erteilt mit der aufschiebenden Bedingung eines geeigneten Sicherungsmittels (Finanzierung des Rückbaues in Höhe von 80.000,-- €).

 

Gegen die Baugenehmigung mit Ersetzen des gemeindlichen Einvernehmens hat die Einheitsgemeinde Stadt Arendsee am 25.02.2014 Widerspruch eingelegt.

 

Gleichzeitig läuft ein Bußgeldverfahren gegen Herrn Strathoff, weil die Nutzung vor der Erteilung einer Baugenehmigung aufgenommen wurde.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

Anwesende:

 

Ja-Stimmen:

 

Nein-Stimmen:

 

Enthaltungen:

 

Befangen: