Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 


Die Weiterleitung der Beschlussvorlage an den Kreistag wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.

 

Auf Grund der Frage zu den unterschiedlichen Datumsangaben für die Inkraftsetzung wurde durch Herrn Prehm klargestellt, dass die Satzung über die Mitfinanzierung des öffentlichen Straßenpersonennahverkehrs auf dem Territorium des Altmarkkreises Salzwedel nach wie vor rückwirkend zum 01.11.2011 gültig ist. Die neue Regelung zur 1. Änderung der Satzung wird rückwirkend zum 01.11.2013 umgesetzt.

 

Die Korrekturen und Änderungen zur 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Mitfinanzierung des ÖSPNV auf dem Territorium des Altmarkkreises Salzwedel sind auch von den Juristen der PVGS sowie dem Rechtsamt des Altmarkkreises Salzwedel begutachtet worden.

 

Herr Fischer stellt die Frage, ob eine rückwirkende Inanspruchnahme geltend gemacht werden kann?

 

Herr Kulow dazu: Eine Regelung, die ausschließlich begünstigende Wirkung hat, wie die Vorliegende, kann rückwirkend umgesetzt werden.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

Anwesende:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

Befangen:

0