Biber im Drömling

Frau Rötz stellt die Problematik des Bibers im Drömling vor. Demnach verursacht der Biber immer höhere Kosten bei der Landwirtschaft und den Anliegern. Das der Naturpark die Ansiedlung des Bibers forciert hat, ist er auch für die anfallenden Kosten zuständig. Es wird der Antrag gestellt, dass der Naturpark die Schäden aus Landesmitteln begleicht.

Herr Halbe erklärt, dass der Biber artenschutzrechtlich geschützt ist, das Landesrecht jedoch keine Schadensregulierung dazu beinhaltet.

Es wird einstimmig ein Antrag beschlossen, dass bis zur nächsten Sitzung durch das Fachamt (Amt für Wasserwirtschaft und Naturschutz) die Problematik Prüfung einer möglichen Entschädigung bzw. Refinanzierung durch das Land vorzubereiten und ein entsprechender Antrag zu formulieren ist.