Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag Folgendes zur Beschlussfassung:

 

Der Kreistag beschließt:

 

1.       Der Kreistag schließt sich der Feststellung an, dass die Erträge aus dem Finanzausgleichsgesetz 2024, insbesondere auch im Hinblick auf die aktuelle Rechtsprechung zur Kreisumlage nicht ausreichen, um die notwendigen Aufwendungen der Landkreise im Land Sachsen-Anhalt für die ihnen durch Gesetz übertragenen Aufgaben zu decken. Damit fehlt den Landkreisen eine angemessene Finanzausstattung nach Artikel 88 Abs. 1 Landesverfassung Sachsen-Anhalt (LVerf).

 

2.       Der Kreistag sieht das Land in der Pflicht, die finanzielle Mindestausstattung nicht nur der Gemeinden, sondern auch der Landkreise im Land Sachsen-Anhalt dauerhaft und verlässlich sicherzustellen.

 

3.       Der Kreistag unterstützt aus diesem Grund die Absicht der Landkreise Mansfeld-Südharz und Salzlandkreis, vom Bundesverfassungsgericht feststellen zu lassen, dass auch für die Landkreise ein Anspruch auf finanzielle Mindestausstattung nach Artikel 28 Abs. 2 Grundgesetz (GG) besteht.

 

4.      Der Kreistag beschließt, die Kosten für eine Verfahrensvertretung vor dem Bundesverfassungsgericht solidarisch von allen elf Landkreisen aus dem Haushalt des Landkreistages Sachsen-Anhalt zu tragen.

 

 

 


Der Landrat begründet die Beschlussvorlage und beantwortet die gestellten Anfragen.

 

Frau Otte-Sonnenschein macht Ausführungen zum zeitlichen Prozedere Finanzausgleichsgesetz sowie zum Deutschlandticket und beantwortet ebenfalls die gestellten Anfragen.

 

Herr Krause unterstützt ausdrücklich die Beschlussvorlage.

 

Herr Ewertowski weist auf einen Schreibfehler im Gegenstand der Beschlussvorlage hin. Es muss Bundesverfassungsgericht heißen.

 

Nach einer umfangreichen Diskussion kommt der Kreisausschuss zur Beschlussempfehlung.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

Anwesende:

13

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

Befangen:

0