Der Landrat informiert über die im nichtöffentlichen Teil der 48.(VI)/2024 gefassten Beschlüsse vom 25.03.2024:

 

Zuschlagserteilung zur Bauleistung „Umsetzung Brandschutzmaßnahmen für die Sporthalle der „Berufsbildende Schulen Salzwedel“ – Metallbauarbeiten“ (SAW-B-247/23-FR)
Vorlage: 689/2024


Der Kreisausschuss beschloss einstimmig, vorbehaltlich der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt, den Zuschlag zur Bauleistung „Umsetzung Brandschutzmaßnahmen für die Sporthalle der „Berufsbildende Schulen Salzwedel“ – Metallbauarbeiten in Höhe von 260.758,75 (brutto) zu erteilen.  

 

Zuschlagserteilung zur Leistung „Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Bitumenemulsion und Technik für die Straßenmeistereien Salzwedel und Klötze "
Vorlage: 681/2024


Der Kreisausschuss beschloss einstimmig, vorbehaltlich der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt, den Zuschlag zur Leistung „Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Bitumenemulsion und Technik für die Straßenmeistereien Salzwedel und Klötze“ in Höhe von 75.284,16 € (brutto) zu erteilen.  

 

Zuschlagserteilung zur Leistung „Rahmenvereinbarung zur chemischen und mechanischen Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners an eigenen Objekten und Kreisstraßen des Altmarkkreises Salzwedel in vier Losen“ (70.2-L-01/24-ME)
Vorlage: 691/2024

 

Der Kreisausschuss beschloss einstimmig, den Zuschlag zur Leistung „Rahmenvereinbarung zur chemischen und mechanischen Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners an eigenen Objekten und Kreisstraßen des Altmarkkreises Salzwedel in vier Losen“ auf folgende Angebote zu erteilen:

1.)    Für Los 1 über eine Auftragssumme in Höhe von 10.399,41 € brutto.

2.)    Für Los 2 über eine Auftragssumme in Höhe von 47.290,62 € brutto.

3.)    Für Los 3 über eine Auftragssumme in Höhe von 1.621,86 € brutto.

4.)    Für Los 4 über eine Auftragssumme in Höhe von 1.633,87 € brutto.

 

Beförderung eines Umweltoberinspektors zum frühestmöglichen Zeitpunkt zum Umweltamtmann
Vorlage: 684/2024


Der Kreisausschuss beschloss einstimmig, vorbehaltlich der Zustimmung des Personalrates und im Einvernehmen mit dem Landrat, einen Umweltoberinspektor zum frühestmöglichen Zeitpunkt zum Umweltamtmann zu befördern.