Frau Seibt fragt, wie das Problem gelöst werden kann bezüglich der Barrierefreiheit. Es muss doch von Behördenseiten eine Möglichkeit geben, dagegen vorzugehen, eventuell mit einem Einspruch oder Widerspruch.

 

Herr Kanitz erklärt, dass ein Einspruch/Widerspruch nur eingelegt werden kann, wenn ein Rechtsgeschäft vorliegt. Das ist hier nicht der Fall.

Herr Kanitz verweist darauf, dass der Entsorger angeschrieben wurde und um Stellungnahme gebeten, wie dieses Problem (kleine Menschen, Rollstuhlfahrer) gelöst werden könnte.